Was muss geprüft werden?

Von bestimmten Sonderfällen abgesehen sind, mit Ausnahme von 1 bis 2 Familienwohnhäuser geringer Höhe, alle Bauvorhaben in NRW prüfpflichtig.

Dies umfasst die Prüfung von Mehrfamilienhäusern, Bürohäusern, Geschäftshäuser, Verwaltungsbauten, Hallen und Ingenieurbauwerke. Was im Einzelnen geprüft werden muss, legt die BauO NRW fest. Die Prüftätigkeit (Vier-Augen-Prinzip) ist eine zentrale bausicherheitsrechtliche Anforderung des Gesetzgebers.

Wer prüft?

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit darf Herr Dr.-Ing. Dirk Tuchlinski in der Fachrichtung Massivbau diese Prüfungen durchführen.

Die Prüfung in der Fachrichtung Metallbau erfolgt in Kooperation mit dem staatlich anerkannten Sachverständigen Herrn Dipl.-Ing. Martin Neff, Oberhausen.

Die Prüfung erfolgt im Allgemeinen in NRW auf Grundlage der Sachverständigenverordnung (SV-VO), in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der - Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO). Als Prüfingenieure für Baustatik prüfen wir bundesweit auf Grundlage der jeweiligen Verordnungen und Landesbauordnungen.

Wer baut, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung.

Auf der Internet Seite der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik NW e.V. sind alle wichtigen Informationen für den Bauherrn zusammengestellt. Weitere Informationen finden sie hier: http://www.vpi-nrw.de

Auf dieser Internet Seite findet sich auch Aussagen zum Vier-Augen-Prinzip nach BauO-NRW.
„Nahezu jedes Gebäude wird als Einzelprojekt geplant und errichtet. In der Regel werden keine Prototypen hergestellt oder die Belastbarkeit der Gebäude bis zum Bruch getestet wie bei Serienprodukten. Vieles ist reines Handwerk. Sowohl in der Planung als auch beim Bau selbst können Fehler vorkommen - Fehler, die fatale Folgen haben können. Die wirksame Qualitätssicherung in Planung und Ausführung im Bauwesen ist mit einer unabhängigen Prüfung durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit gewährleistet. Denn vier Augen sehen stets mehr als zwei. Dank der vorauslaufenden baustatischen Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip sind Einstürze von Gebäuden in Deutschland sehr selten.“ Quelle: http://www.vpi-nrw.de (Abbild vom 13.03.2013)

Was bekommt der Bauherr?

Im Allgemeinen werden zunächst die statische Berechnung und die Ausführungszeichnungen geprüft. Der Bauherr erhält nach der Prüfung einen oder auch mehrere Prüfberichte sowie die Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO über die Prüfung der Standsicherheit zur Vorlage beim zuständigen Bauaufsichtsamt.

Die Bauaufsicht verlangt vor Baubeginn im Allgemeinen die Benennung des staatlich anerkannten Sachverständigen, der Baukontrollen durchführt, und zusammen mit der Anzeige der Fertigstellung die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung über die Durchführung der Kontrollen. Hier stellen wir die Bescheinigung nach § 12 Abs. 2 SV-VO über die stichprobenhaften Kontrollen der Standsicherheit während der Bauausführung aus. Wichtig: Eine Bescheinigung nach § 12 Abs. 2 SV-VO darf nur ausgestellt werden, wenn wir tatsächlich während der Bauausführung die Kontrollen durchgeführt haben.